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Platzordnung (Stand: 2024)

Für den Campingplatz See - Camping Neukloster,
wird im Interesse eines guten Zusammenlebens aller Campinggäste und ungetrübter Freizeit- und Urlaubstage folgende Platzordnung erlassen, die von jedem Gast zu beachten und einzuhalten ist.

1. Die Saison beginnt am 1. April und endet am 31. Oktober. Es gilt für die aktuelle Saison immer die auf der Internetseite „See-Camping Neukloster.de“ veröffentlichte und in den Schaukästen ausgehängte Preisliste. Bei endgültiger Aufgabe des Platzes ist dieser sauber und ordentlich zu verlassen. Erfolgt dieses nicht termingemäß, wird eine tägl. Standgebühr in Höhe von 10,- EUR berechnet

2. Der Platzwart vertritt den Platzeigentümer. Er erteilt alle nötigen Auskünfte, nimmt evtl. Beschwerden an und sorgt nach Möglichkeit für Abhilfe.

3. Jeder Mieter und Besucher hat sich beim Betreten des Platzes beim Eigentümer oder seinem Vertreter anzumelden Der Personalausweis ist ggf. vorzulegen.

4. Der Aufenthalt auf dem Platzgelände einschließlich der Gebäude erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Unfälle, Sach- und Personenschäden sowie für Diebstahl wird nicht übernommen.

5. Die gesamte Mietsumme - einschließlich der von dem Stromversorger festgesetzten Stromgrundgebühr - ist bis zum 01.04. zu bezahlen. Sonderregelungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, sie sind vor der Saison mit dem Vermieter abzusprechen. Der Stromverbrauch wird am Saisonende abgelesen und ist dann nach der Preisliste und Rechnungsstellung zu bezahlen. Eine Verjährung der Verbrauchs- und Entsorgungskosten tritt nach 5 Jahren ein.

6. Zur eigenen Kontrolle des Verbrauchs wird ein Zwischenzähler im Wohnwagen empfohlen. Das eigenmächtige Öffnen der Stromkästen ist verboten.

7. Der gemietete Platz gilt nur für den Mieter und seine Familie; Kinder ab 14 Jahre sind zahlungspflichtig. Gäste haben unaufgefordert eine Gebühr zu entrichten. Autos können nur aufgenommen werden, wenn sie auf der gemieteten Fläche unterzubringen sind oder Mietflächen zur Verfügung stehen. Der Vermieter behält sich vor, jederzeit den Platz für Besucherautos zu sperren

8. Jeder Platz wird bei Notwendigkeit mit Grenzmarkierungen versehen. Der Mieter ist für den Verbleib dieser Markierungen ver- antwortlich.

9. Pro Pachtplatz ist nur 1 Wohnwagen mit Vorzelt zulässig. Es kann bis auf Widerruf gestattet werden, einen 2. Wohnwagen mit oder ohne VorzeIt oder ein zusätzliches Zelt aufzustellen. Die entstehende Kosten richten sich wie alle zusätzlichen Nutzungen nach der aktuellen Preisliste.

10. Der Abstand der Wohnwagen, Zelte und Windschutzanlagen zu den Stellplatzgrenzen muß nach der Landesverordnung mindestens 1,50 m betragen, damit ein Gesamt- zwischenraum von 3 m gegeben ist.

11. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen auf dem Platz hat mit Schritttempo zu erfolgen. Fahrten zu den Sanitärgebäuden oder der Besuch von Bekannten mit dem Pkw auf dem Platz ist nicht zulässig.

12. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr, am Sonnabend ab 23.00 Uhr, und die Mittagsruhe von12.30 bis 14.30 Uhr sind unbedingt einzuhalten. Der Platz ist von 12.30 bis 14.30 Uhr geschlossen. Es gelten die ausgehängten Schließzeiten.

13. Die Einrichtungen des Platzes sind pfleglich zu behandeln. Besonders wird auf die Sauberhaltung in den Sanitär- und anderen Gebäuden und an den Wasserentnahmestellen hingewiesen. Das Ausnehmen von Fischen ist dort verboten. Eltern haben dafür zu sorgen, daß Kinder nicht an den Gebäuden spielen, Kleinkinder unter 6 Jahren haben dort nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.

14. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die dafür vorgesehenen Container und Einrichtungen. Sperrmüll hat der Mieter selbst zu beseitigen. Zu weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

15. Schmutzwasser darf nur in die Kanalisation abgeleitet werden. Das Waschen von Autos und Wohnwagen ist untersagt.

16. Der Platzmieter haftet für alle von ihm oder seinen Gästen verursachen Schäden an den Wasser- und Abwasseranlagen. Die Anschlusse (Strom, Wasser, etc.) der Stellplätze / Wohnwagen und sonstigen Anschlüsse sind bei Abwesenheit (nach dem Wochenende, Urlaubsende) spannungs-/ drucklos zu halten.

17. Der gemietete Platz ist in einem ordentlichen Zustand zu halten. Das Gras auf der Fläche – einschließlich des anteiligen zugehörigen Wegestreifens – ist regelmäßig zu mähen. Die behördlich festgelegten Mähzeiten sind zu beachten. Zum Saisonschluß ist der Platz sauber aufgeräumt zu verlassen.

18. Radio-, Schallplatten- und Tonbandmusik darf nur in gedämpfter Stellplatz- lautstärke betrieben werden, so daß keine anderen Gäste belästigt werden.

19. Hunde und Katzen sind nur mit jederzeit widerruflicher Genehmigung zugelassen, wenn der Halter das Tier innerhalb seines Platzes hält oder es auf den Wegen angeleint führt. Fäkalien sind vom Tierhalter sofort ordnungsgemäß zu beseitigen. Zusätzlich wird auf die gültige Landeshundeverordnung hingewiesen.

20. Die Neuanpflanzungen auf dem Platz benötigen in den ersten Jahren ihrer Entwicklung besonderer Pflege. Es wird erwartet, daß die Mieter in ihrem Bereich die jungen Pflanzen unkrautfrei halten und bei Bedarf begießen. Außerdem ist darauf zu achten, daß die Anpflanzungen (Knicks, Bäume und Sträucher) unbedingt geschont werden.

21. Jeder Stromabnehmer ist verpflichtet, nur zugelassene Kabel und Stecker zu verwenden. Die VDE-Vorschriften sind zu beachten. Der Mieter haftet für seine verlegten Leitungen und für alle Schäden, die durch ihm gehörende elektrische Anlagen anderen Personen entstehen.

22. Der Zugang zum See darf nur über die ausgewiesenen Wege erfolgen. Das Lagern von Booten ist nur an den platzeigenen Flächen und Stegen zulässig.

23. Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr an der öffentlichen Badestelle. Der Platzeigentümer ist für den Betrieb nicht zuständig.

24. Die Post wird vom Platzwart zu den festgelegten Zeiten in der Anmeldung ausgegeben. Eine Haftung der Platzverwaltung besteht nicht Es steht jedem Gast frei, sich die Post in Neukloster postlagernd deponieren zu lassen. Die richtige Postanschrift lautet : “See - Camping Neukloster” Name, Platzangabe (Weg) Bützower Str. 27 A 23992 Neukloster

25. Bei Zuwiderhandlung gegen die Platzordnung kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, und zwar ggf. durch einen Platzverweis ohne Gebührenrückerstattung. Mit der Inanspruchnahme des Platzes erkennt der Gast diese Platzordnung für sich und seine Angehörigen als verbindlich an.

26. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist der Stellplatz zum Ende des Pachtzeitraumes zu räumen. Sofern der Mieter seiner Verpflichtung zur Räumung des Stellplatzes nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, die Sachen kostenpflichtig zu entfernen und/oder gegebenenfalls an anderer beliebiger Stelle kostenpflichtig abzustellen und zwischen- zulagern (s. Nr. 9.). Nach einem Zeitraum von 6 Monaten der Entfernung der Gegenstände des bisherigen Dauercampers werden sie der Entsorgung zugeführt.