Platzordnung (Stand: 2024)
Für den Campingplatz
See - Camping Neukloster,
wird im Interesse eines guten Zusammenlebens aller Campinggäste und ungetrübter Freizeit- und Urlaubstage
folgende Platzordnung erlassen, die von jedem Gast zu beachten und einzuhalten
ist.
1. Die Saison beginnt am 1. April und endet am 31. Oktober. Es gilt für die aktuelle Saison immer die auf der
Internetseite „See-Camping Neukloster.de“ veröffentlichte und in den
Schaukästen ausgehängte Preisliste. Bei endgültiger Aufgabe des Platzes ist dieser sauber und ordentlich zu
verlassen. Erfolgt dieses nicht termingemäß, wird eine tägl. Standgebühr in Höhe
von 10,- EUR berechnet
2. Der Platzwart vertritt den Platzeigentümer. Er erteilt alle nötigen Auskünfte, nimmt evtl. Beschwerden an
und sorgt nach Möglichkeit für Abhilfe.
3. Das befahren des Platzes ist während der Saison nur von 08 - 13Uhr und von 15 - 22Uhr und
außerhalb der Saison von 09 - 13Uhr und von 15 - 22Uhr erlaubt
4. Jeder Mieter und Besucher hat sich beim Betreten des Platzes beim Eigentümer oder seinem Vertreter
anzumelden Der Personalausweis ist ggf. vorzulegen.
5. Der Aufenthalt auf dem Platzgelände einschließlich der Gebäude erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für
Unfälle, Sach- und Personenschäden sowie für Diebstahl wird nicht übernommen.
6. Die gesamte Mietsumme - einschließlich der von dem Stromversorger festgesetzten Stromgrundgebühr - ist bis
zum 01.04. zu bezahlen. Sonderregelungen sind nur in Ausnahmefällen möglich,
sie sind vor der Saison mit dem Vermieter abzusprechen. Der Stromverbrauch wird am Saisonende abgelesen und
ist dann nach der Preisliste und Rechnungsstellung zu bezahlen. Eine Verjährung
der Verbrauchs- und Entsorgungskosten tritt nach 5 Jahren ein.
7. Zur eigenen Kontrolle des Verbrauchs wird ein Zwischenzähler im Wohnwagen empfohlen. Das eigenmächtige
Öffnen der Stromkästen ist verboten.
8. Der gemietete Platz gilt nur für den Mieter und seine Familie; Kinder ab 14 Jahre sind zahlungspflichtig.
Gäste haben unaufgefordert eine Gebühr zu entrichten. Autos können nur
aufgenommen werden, wenn sie auf der gemieteten Fläche unterzubringen sind oder Mietflächen zur Verfügung
stehen. Der Vermieter behält sich vor, jederzeit den Platz für Besucherautos zu
sperren
9. Jeder Platz wird bei Notwendigkeit mit Grenzmarkierungen versehen. Der Mieter ist für den Verbleib dieser
Markierungen verantwortlich.
10. Pro Pachtplatz ist nur 1 Wohnwagen mit Vorzelt zulässig. Es kann bis auf Widerruf gestattet werden, einen
2. Wohnwagen mit oder ohne Vorzelt oder ein zusätzliches Zelt aufzustellen. Die
entstehende Kosten richten sich wie alle zusätzlichen Nutzungen nach der aktuellen Preisliste.
11. Der Abstand der Wohnwagen, Zelte und Windschutzanlagen zu den Stellplatzgrenzen Muss nach der
Landesverordnung mindestens 1,50 m betragen, damit ein Gesamt- Zwischenraum von 3 m gegeben
ist.
12. Das Fahren mit Kraftfahrzeugen auf dem Platz hat mit Schritttempo zu erfolgen. Fahrten zu den
Sanitärgebäuden oder der Besuch von Bekannten mit dem Pkw auf dem Platz ist nicht
zulässig.
13. Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr, am Sonnabend ab 23.00 Uhr, und die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr sind
unbedingt einzuhalten. Der Platz ist von 13.00 bis 15.00 Uhr geschlossen. Es
gelten die ausgehängten Schließzeiten.
14. Die Einrichtungen des Platzes sind pfleglich zu behandeln. Besonders wird auf die Sauberhaltung in den
Sanitär- und anderen Gebäuden und an den Wasserentnahmestellen hingewiesen. Das
Ausnehmen von Fischen ist dort verboten. Eltern haben dafür zu sorgen, dass Kinder nicht an den Gebäuden
spielen, Kleinkinder unter 6 Jahren haben dort nur in Begleitung Erwachsener
Zutritt.
15. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die dafür vorgesehenen Container und Einrichtungen. Sperrmüll hat
der Mieter selbst zu beseitigen. Zu weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
16. Schmutzwasser darf nur in die Kanalisation abgeleitet werden. Das Waschen von Autos und Wohnwagen ist
untersagt.
17. Der Platzmieter haftet für alle von ihm oder seinen Gästen verursachen Schäden an den Wasser- und
Abwasseranlagen. Die Anschlüsse (Strom, Wasser, etc.) der Stellplätze / Wohnwagen und
sonstigen Anschlüsse sind bei Abwesenheit (nach dem Wochenende, Urlaubsende) spannungs-/ drucklos zu halten.
18. Der gemietete Platz ist in einem ordentlichen Zustand zu halten. Das Gras auf der Fläche – einschließlich
des anteiligen zugehörigen Wegestreifens – ist regelmäßig zu mähen. Die
behördlich festgelegten Mähzeiten sind zu beachten. Zum Saisonschluss ist der Platz sauber aufgeräumt zu
verlassen.
19. Radio-, Schallplatten- und Tonbandmusik darf nur in gedämpfter Stellplatz- Lautstärke betrieben werden, so
daß keine anderen Gäste belästigt werden.
20. Hunde und Katzen sind nur mit jederzeit widerruflicher Genehmigung zugelassen, wenn der Halter das Tier
innerhalb seines Platzes hält oder es auf den Wegen angeleint führt. Fäkalien
sind vom Tierhalter sofort ordnungsgemäß zu beseitigen. Zusätzlich wird auf die gültige Landeshundeverordnung
hingewiesen.
21. Die Neuanpflanzungen auf dem Platz benötigen in den ersten Jahren ihrer Entwicklung besonderer Pflege. Es
wird erwartet, dass die Mieter in ihrem Bereich die jungen Pflanzen unkrautfrei
halten und bei Bedarf begießen. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Anpflanzungen (Knicks, Bäume und
Sträucher) unbedingt geschont werden.
22. Jeder Stromabnehmer ist verpflichtet, nur zugelassene Kabel und Stecker zu verwenden. Die VDE-Vorschriften
sind zu beachten. Der Mieter haftet für seine verlegten Leitungen und für
alle Schäden, die durch ihm gehörende elektrische Anlagen anderen Personen entstehen.
23. Der Zugang zum See darf nur über die ausgewiesenen Wege erfolgen. Das Lagern von Booten ist nur an den
platzeigenen Flächen und Stegen zulässig.
24. Das Baden im See erfolgt auf eigene Gefahr an der öffentlichen Badestelle. Der Platzeigentümer ist für den
Betrieb nicht zuständig.
25. Die Post wird vom Platzwart zu den festgelegten Zeiten in der Anmeldung ausgegeben. Eine Haftung der
Platzverwaltung besteht nicht Es steht jedem Gast frei, sich die Post in Neukloster
postlagernd deponieren zu lassen. Die richtige Postanschrift lautet : “See - Camping Neukloster” Name,
Platzangabe (Weg) Bützower Str. 27 A 23992 Neukloster
26. Bei Zuwiderhandlung gegen die Platzordnung kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, und zwar ggf. durch
einen Platzverweis ohne Gebührenrückerstattung. Mit der Inanspruchnahme des
Platzes erkennt der Gast diese Platzordnung für sich und seine Angehörigen als verbindlich an.
27. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist der Stellplatz zum Ende des Pachtzeitraumes zu räumen. Sofern
der Mieter seiner Verpflichtung zur Räumung des Stellplatzes nach Beendigung des
Mietverhältnisses nicht nachkommt, ist der Vermieter berechtigt, die Sachen kostenpflichtig zu entfernen
und/oder gegebenenfalls an anderer beliebiger Stelle kostenpflichtig abzustellen
und zwischen- zu lagern (s. Nr. 10.). Nach einem Zeitraum von 6 Monaten der Entfernung der Gegenstände des
bisherigen Dauercampers werden sie der Entsorgung zugeführt.
28. In der Hauptsaison ist am Wochenende (einschließlich Freitag) von unangemeldeten, baulichen Arbeiten abzusehen. Ausnahmen sind mit dem Platzwart abzusprechen.